Haftpflicht und Kasko

Schadengutachten nach dem Unfall: Haftpflicht und Kasko

Das Schadengutachten ist die Grundlage der Regulierung: gegenüber der Versicherung, der Werkstatt und im Streitfall vor Gericht. Ich dokumentiere den Schaden mit Messwerten und halte fest, was Ihnen zusteht.

UnabhängigIch arbeite für Sie, nicht für die Versicherung ISO 17024Zertifizierter Sachverständiger, KFZ-Meister seit 2014 Bei unverschuldetem Unfallträgt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten

Büro in Rosengarten. Im Landkreis Harburg und im Landkreis Stade bin ich häufig innerhalb von 30 bis 60 Minuten vor Ort, in den übrigen Landkreisen nach Absprache, auch kurzfristig.

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Was ist passiert?

Tippen Sie an, was zutrifft. Schreiben müssen Sie später fast nichts.

Wo steht das Fahrzeug?

Damit ich weiß, wie weit ich fahre.

Wie erreiche ich Sie?

Die Nummer genügt. Alles Weitere klären wir am Telefon.

  • Rückruf von Florian Pudwell persönlich
  • Drei Terminvorschläge aus meinem Kalender
  • Bestätigung per E-Mail, wenn Sie eine angeben
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Nach einem Unfall entscheidet das Schadengutachten, was reguliert wird: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Es ist die Grundlage gegenüber der Versicherung, gegenüber der Werkstatt und im Streitfall vor Gericht. Ich nehme den Schaden vollständig auf, dokumentiere ihn mit Messwerten statt mit Schätzungen und beziffere, was Ihnen zusteht. Ob Haftpflicht oder Kasko, klären wir im ersten Gespräch.

Warum ein eigener Gutachter

Die gegnerische Versicherung schickt Ihnen gern einen eigenen Prüfer. Der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.

Der Unterschied liegt nicht in der Freundlichkeit, sondern in dem, was im Gutachten steht: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall. Vier Posten, bei denen sich schnell vierstellige Beträge unterscheiden.

Florian Pudwell fotografiert einen Schaden am Fahrzeug mit der Kamera
Florian Pudwell, KFZ-Meister seit 2014, zertifiziert nach ISO 17024. Mehr über mich.

Wie ich einen Schaden dokumentiere

Ein Gutachten ist eine Beweissicherung. Was am Unfalltag nicht festgehalten wird, lässt sich später nicht nachreichen. Deshalb messe ich, statt zu schätzen.

Dellensegel im Einsatz: flache Dellen im Blech werden sichtbar gemacht
DellensegelFlache Dellen sind mit bloßem Auge unsichtbar. Im Reflexionsmuster nicht.
Fahrzeug auf der Hebebühne: Begutachtung des Unterbodens nach einem Unfall
HebebühneUnterbodenschäden entscheiden oft darüber, ob ein Fahrzeug noch reparaturwürdig ist.
Auslesen des Fehlerspeichers zur Erfassung von Elektronikschäden am Fahrzeug
FehlerspeicherModerne Fahrzeuge melden Schäden, die außen nicht zu sehen sind.
Höhenmessung am Fahrzeug zur Feststellung von Verzug an der Karosserie
HöhenmessungVerzug am Rahmen zeigt sich in Millimetern, nicht im Foto.

Was das Gutachten leistet

  • Schadenkalkulation. Die Reparaturkosten auf Basis marktüblicher Stunden- und Ersatzteilpreise, ermittelt mit den in der Branche üblichen Kalkulationssystemen und abgestimmt auf die reparierende Fachwerkstatt.
  • Wertminderung. Der merkantile oder technische Minderwert. Besonders relevant bei jungen Fahrzeugen und geringer Laufleistung, wenn auch nach fachgerechter Reparatur ein bleibender Wertverlust besteht. Mehr dazu im Ratgeber Wertminderung.
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert. Beim wirtschaftlichen Totalschaden entscheidet das Verhältnis aus Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ich dokumentiere die Zahlen so, dass eine sachliche Entscheidung möglich ist. Mehr dazu im Ratgeber Totalschaden.
  • Beweissicherung. Die Dokumentation der Schadensbilder, damit unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden können und Ihre Position nachvollziehbar gestützt ist.
  • Lichtbilddokumentation, die auch nach Monaten noch trägt.

So läuft Ihr Schadengutachten ab

  1. Sie melden den Schaden. Anruf, WhatsApp oder Formular. Ein Foto genügt für den Anfang.
  2. Sie bekommen Rückmeldung und Terminvorschläge. In der Regel noch am selben Tag.
  3. Ich komme zu Ihnen. An den Straßenrand, zum Abschleppdienst oder in die Werkstatt Ihrer Wahl.
  4. Sie erhalten das Gutachten. Auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt und an die Versicherung.
Schaden gerade erst passiert? Je früher dokumentiert wird, desto belastbarer ist das Gutachten. Ein Foto genügt für den Anfang.

Haftpflicht oder Kasko

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die notwendigen Sachverständigenkosten. In Kaskofällen klären wir gemeinsam, welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt und wie der Schaden nachvollziehbar belegt wird.

Wer in welchem Fall zahlt, auch bei Teilschuld und Wildschaden, steht in der Übersicht auf der Seite Unfallgutachten.

Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Was für Ihren Fall gilt, sage ich Ihnen im ersten Gespräch, bevor etwas beauftragt wird.

Wo ich hinkomme

Mein Kerngebiet sind der Landkreis Harburg und der Landkreis Stade, dazu Buxtehude und das Alte Land. Regelmäßig unterwegs bin ich außerdem im Landkreis Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Lüneburg. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, komme ich dorthin, wo es steht: an den Straßenrand, zum Abschleppdienst oder in die Werkstatt.

Mein Büro sitzt in Rosengarten, Bahnhofstraße 81. Niederlassungen unterhalte ich keine: Ich fahre zu Ihnen, nicht Sie zu mir.

Bewertungen

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Häufige Fragen zum Schadengutachten

Wer zahlt das Schadengutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die notwendigen Sachverständigenkosten gehören zum Schaden, den der Verursacher zu ersetzen hat. Bei ungeklärter Schuldfrage oder Teilschuld gilt das nicht ohne Weiteres; was für Ihren Fall gilt, sage ich Ihnen vorher.

Was gilt bei einem Kaskoschaden?

Im Kaskofall zahlt keine gegnerische Versicherung. Die eigene Versicherung beauftragt meist ihren eigenen Gutachter; ein eigenes Gutachten können Sie trotzdem in Auftrag geben, tragen die Kosten aber in der Regel selbst. Welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt, klären wir gemeinsam.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Der Wertverlust, der bleibt, obwohl fachgerecht repariert wurde: Ein Unfallfahrzeug erzielt beim Verkauf weniger. Besonders relevant ist das bei jungen Fahrzeugen mit geringer Laufleistung. Mehr dazu im Ratgeber Wertminderung.

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Das entscheidet das Verhältnis aus Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ich dokumentiere alle drei Werte so, dass eine sachliche Entscheidung möglich ist. Mehr dazu im Ratgeber Totalschaden.

Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfer zu nehmen, den die gegnerische Versicherung schickt. Der arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem.

Wie schnell sind Sie vor Ort?

Im Landkreis Harburg und im Landkreis Stade bin ich häufig innerhalb von 30 bis 60 Minuten da; mein Büro steht in Rosengarten, mitten im Gebiet. Nach Rotenburg, Bremervörde oder Lüneburg dauert die Anfahrt länger, dort machen wir einen Termin aus, auch kurzfristig.

Schaden melden

Schnelle Hilfe nach Ihrem Unfall. Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen.

Sie können ein oder mehrere Fotos gleichzeitig auswählen (Mehrfachauswahl). Bei sehr vielen oder sehr großen Dateien kann der Hoster ein Datenlimit setzen. Dann bitte weniger Fotos pro Absendung oder den Support informieren.

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