Ratgeber

Ratgeber: Ihre Fragen nach einem Unfall

Was nach einem Unfall zu tun ist, wer zahlt und worauf es beim Gutachten ankommt. Jeder Ratgeber nennt seine Quellen.

UnabhängigIch arbeite für Sie, nicht für die Versicherung ISO 17024Zertifizierter Sachverständiger, KFZ-Meister seit 2014 Mit Quellen belegtGesetze, Urteile und Musterbedingungen, am Ende jeder Seite

Stand: 24.09.2026 · KFZ-Sachverständigenbüro Florian Pudwell, Rosengarten

Schritt 1 von 3 · dauert unter einer Minute

Was ist passiert?

Tippen Sie an, was zutrifft. Schreiben müssen Sie später fast nichts.

Wo steht das Fahrzeug?

Damit ich weiß, wie weit ich fahre.

Wie erreiche ich Sie?

Die Nummer genügt. Alles Weitere klären wir am Telefon.

  • Rückruf von Florian Pudwell persönlich
  • Drei Terminvorschläge aus meinem Kalender
  • Bestätigung per E-Mail, wenn Sie eine angeben
Wird gesendet.

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Die Themen richten sich nach den Fragen, die Unfallgeschädigte bei Google am häufigsten stellen. Jeder Ratgeber beantwortet eine Frage gründlich, verweist auf Gesetz, Musterbedingungen der Versicherer oder Rechtsprechung und nennt am Ende seine Quellen. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht: Was in Ihrem Fall gilt, hängt vom Einzelfall und von Ihrem Versicherungsvertrag ab.

Florian Pudwell kniet neben einem Unfallwagen und prüft die abgerissene Radhausverkleidung am Vorderrad
Florian Pudwell prüft an einem Unfallwagen die abgerissene Radhausverkleidung. Mehr über Florian Pudwell.

Nach jedem Unfall: die ersten Schritte

  1. Anhalten und absichern. Nach einem Unfall ist sofort zu halten und der Verkehr zu sichern (§ 34 Straßenverkehrs-Ordnung). Sind Menschen verletzt, 112 wählen.
  2. Beweise festhalten. Fotos aus mehreren Richtungen, Namen und Anschriften der Beteiligten und Zeugen, das Kennzeichen des anderen Autos.
  3. Die Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist, wenn über den Hergang gestritten wird oder wenn der Verursacher geflüchtet ist.
  4. Die Versicherungen informieren. Die eigene nach den Musterbedingungen innerhalb einer Woche, die gegnerische innerhalb von zwei Wochen in Textform (§ 119 Versicherungsvertragsgesetz).
  5. Den Schaden feststellen lassen, bevor repariert wird. Bei fremdem Verschulden dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen, bei kleinen Schäden reichen oft Kostenvoranschlag und Fotos.

Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, erklären die Ratgeber oben im Einzelnen. Wo das Gesetz, die Musterbedingungen der Versicherer oder die Rechtsprechung etwas vorgeben, steht die Fundstelle dabei.

Schaden melden

Schnelle Hilfe nach Ihrem Unfall. Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen.

Sie können ein oder mehrere Fotos gleichzeitig auswählen (Mehrfachauswahl). Bei sehr vielen oder sehr großen Dateien kann der Hoster ein Datenlimit setzen. Dann bitte weniger Fotos pro Absendung oder den Support informieren.

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