Unabhängiges Schadengutachten

KFZ-Gutachter für Ihr Unfallgutachten

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners. Sie entscheiden, wer begutachtet. Ich komme zu Ihnen, dokumentiere den Schaden mit Messwerten und halte fest, was Ihnen zusteht.

UnabhängigIch arbeite für Sie, nicht für die Versicherung ISO 17024Zertifizierter Sachverständiger, KFZ-Meister seit 2014 Vor OrtAm Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt

Büro in Rosengarten. Im Landkreis Harburg und im Landkreis Stade bin ich häufig innerhalb von 30 bis 60 Minuten vor Ort, in den übrigen Landkreisen nach Absprache, auch kurzfristig.

Schritt 1 von 3 · dauert unter einer Minute

Was ist passiert?

Tippen Sie an, was zutrifft. Schreiben müssen Sie später fast nichts.

Wo steht das Fahrzeug?

Damit ich weiß, wie weit ich fahre.

Wie erreiche ich Sie?

Die Nummer genügt. Alles Weitere klären wir am Telefon.

  • Rückruf von Florian Pudwell persönlich
  • Drei Terminvorschläge aus meinem Kalender
  • Bestätigung per E-Mail, wenn Sie eine angeben
Wird gesendet.

Einen Moment, Ihre Anfrage geht gerade raus.

Lieber sofort sprechen? 01577 3850589 · WhatsApp

Wer nach einem Unfall einen KFZ-Gutachter sucht, hat selten Zeit zum Vergleichen. Zu Recht: Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet sich in den ersten Stunden, wie viel Sie am Ende ersetzt bekommen. Was am Unfalltag nicht festgehalten wird, lässt sich später nicht nachreichen. Mein Büro steht in Rosengarten; ich komme in den Landkreisen Harburg, Stade, Rotenburg und Lüneburg zu Ihnen. Ein Anruf genügt, und ich sage Ihnen zuerst, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall überhaupt lohnt.

Warum ein eigener Gutachter

Die gegnerische Versicherung schickt Ihnen gern einen eigenen Prüfer. Der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.

Der Unterschied liegt nicht in der Freundlichkeit, sondern in dem, was im Gutachten steht: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall. Vier Posten, bei denen sich schnell vierstellige Beträge unterscheiden.

Florian Pudwell begutachtet mit einem Kunden einen schweren Frontschaden, davor die Messlatte
Florian Pudwell, KFZ-Meister seit 2014, zertifiziert nach ISO 17024. Mehr über mich.

Wie ich einen Schaden dokumentiere

Ein Gutachten ist eine Beweissicherung. Was am Unfalltag nicht festgehalten wird, lässt sich später nicht nachreichen. Deshalb messe ich, statt zu schätzen.

Dellensegel im Einsatz: flache Dellen im Blech werden sichtbar gemacht
DellensegelFlache Dellen sind mit bloßem Auge unsichtbar. Im Reflexionsmuster nicht.
Fahrzeug auf der Hebebühne: Begutachtung des Unterbodens nach einem Unfall
HebebühneUnterbodenschäden entscheiden oft darüber, ob ein Fahrzeug noch reparaturwürdig ist.
Auslesen des Fehlerspeichers zur Erfassung von Elektronikschäden am Fahrzeug
FehlerspeicherModerne Fahrzeuge melden Schäden, die außen nicht zu sehen sind.
Höhenmessung am Fahrzeug zur Feststellung von Verzug an der Karosserie
HöhenmessungVerzug am Rahmen zeigt sich in Millimetern, nicht im Foto.

Was im Gutachten steht

Der Umfang richtet sich nach dem Fall. Ein Schadengutachten für Haftpflicht und Kasko enthält in der Regel:

  • Vollständige Schadenaufnahme, dokumentiert mit Messwerten statt mit Schätzungen
  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und den Stundensätzen markengebundener Fachbetriebe
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert mit nachvollziehbarer Herleitung
  • Merkantile Wertminderung, wo sie anfällt
  • Nutzungsausfall- und Wiederbeschaffungsdauer
  • Lichtbilddokumentation, die auch nach Monaten noch trägt

So läuft Ihr Unfallgutachten ab

  1. Sie melden den Schaden. Anruf, WhatsApp oder Formular. Ein Foto genügt für den Anfang.
  2. Sie bekommen Rückmeldung und Terminvorschläge. In der Regel noch am selben Tag.
  3. Ich komme zu Ihnen. An den Straßenrand, zum Abschleppdienst oder in die Werkstatt Ihrer Wahl.
  4. Sie erhalten das Gutachten. Auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt und an die Versicherung.
Schaden gerade erst passiert? Je früher dokumentiert wird, desto belastbarer ist das Gutachten. Ein Foto genügt für den Anfang.

Wie oft das passiert

rund 22.100

polizeilich erfasste Verkehrsunfälle im Jahr 2025

Das ist die Summe der vier Landkreise, in denen ich regelmäßig arbeite: Harburg 6.974, Rotenburg (Wümme) 5.631, Stade 4.992 und Lüneburg rund 4.500. Rund 60 Unfälle am Tag, und bei jedem stellt sich dieselbe Frage: Was steht Ihnen zu?

Quelle: Jahres-Verkehrsunfallstatistiken der Polizeiinspektionen Harburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Lüneburg, Berichtsjahr 2025. Summe der vier Landkreise, gerundet, weil der Lüneburger Wert in der Pressemitteilung gerundet ist.

Wer zahlt das Gutachten

Das ist die häufigste Frage vor der ersten Anfrage, und die einzige, die über den Auftrag entscheidet. Die Antwort hängt an der Schuldfrage.

Ihr FallWer trägt die Kosten des Gutachtens
Unverschuldeter Unfall. Der Unfallgegner hat den Schaden verursacht.In der Regel die Haftpflichtversicherung des Gegners. Für Sie entstehen dann keine Kosten.
Teilschuld. Beide tragen einen Anteil.Die gegnerische Versicherung trägt den Anteil, der ihrer Haftungsquote entspricht. Den Rest tragen Sie.
Selbst verschuldet, Vollkasko.Die Kaskoversicherung beauftragt meist einen eigenen Gutachter. Ein eigenes Gutachten ist möglich, die Kosten tragen Sie in der Regel selbst.
Wildschaden, Teilkasko.Wie im Kaskofall. Bei größeren Schäden lohnt sich ein eigenes Gutachten häufig trotzdem.

Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Was für Ihren Fall gilt, sage ich Ihnen im ersten Gespräch, bevor etwas beauftragt wird. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Welche Gutachten ich erstelle

  • Schadengutachten nach einem Haftpflichtschaden. Der Regelfall nach einem unverschuldeten Unfall. Mehr dazu unter Schadengutachten Haftpflicht und Kasko.
  • Schadengutachten im Kaskofall. Selbst verursacht, Wildschaden, Vandalismus, Hagel.
  • Kurzgutachten bei kleinem Schaden. Wenn die Reparatur überschaubar bleibt und ein volles Gutachten nicht nötig ist.
  • Beweissicherung. Wenn das Fahrzeug bewegt oder repariert werden muss, bevor die Schuldfrage geklärt ist.
  • Wertermittlung im Schadenfall. Wiederbeschaffungswert, Restwert und merkantile Wertminderung, nachvollziehbar hergeleitet.

Wo ich hinkomme

Mein Kerngebiet sind der Landkreis Harburg und der Landkreis Stade, dazu Buxtehude und das Alte Land. Regelmäßig unterwegs bin ich außerdem im Landkreis Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Lüneburg. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, komme ich dorthin, wo es steht: an den Straßenrand, zum Abschleppdienst oder in die Werkstatt.

Mein Büro sitzt in Rosengarten, Bahnhofstraße 81. Niederlassungen unterhalte ich keine: Ich fahre zu Ihnen, nicht Sie zu mir. Für jeden Landkreis gibt es eine eigene Seite mit den Zahlen und den Wegen vor Ort, die Verweise stehen in der Randspalte.

Bewertungen

★★★★★ 5,0

aus den Bewertungen im Google-Unternehmensprofil

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Wer zahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen, und die Kosten gehören zum Schaden, den der Verursacher zu ersetzen hat. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Bei ungeklärter Schuldfrage oder Teilschuld gilt das nicht ohne Weiteres; was für Ihren Fall gilt, sage ich Ihnen vorher.

Was kostet ein Gutachten, wenn ich den Unfall selbst verursacht habe?

Dann zahlt keine gegnerische Versicherung. Im Vollkaskofall beauftragt die eigene Versicherung meist ihren eigenen Gutachter; ein eigenes Gutachten können Sie trotzdem in Auftrag geben, tragen die Kosten aber in der Regel selbst. Die Höhe hängt von der Schadenhöhe ab. Ich nenne Ihnen den Rahmen im ersten Gespräch, bevor etwas beauftragt wird.

Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfer zu nehmen, den die gegnerische Versicherung schickt. Der arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Bei sehr kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag, die Versicherungen erkennen ein volles Gutachten dort häufig nicht als erstattungsfähig an. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, hängt vom Fahrzeug und vom Schadenbild ab. Genau deshalb sehe ich mir den Fall zuerst an und sage Ihnen offen, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet. Das kostet nichts.

Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag beziffert, was die Reparatur kostet. Ein Gutachten sichert zusätzlich Beweise und hält fest, was sonst noch zu ersetzen ist: Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Bei kleinen Schäden genügt oft der Kostenvoranschlag, bei allem darüber entscheidet das Gutachten darüber, was Sie am Ende bekommen.

Wie schnell sind Sie vor Ort?

Im Landkreis Harburg und im Landkreis Stade bin ich häufig innerhalb von 30 bis 60 Minuten da; mein Büro steht in Rosengarten, mitten im Gebiet. Nach Rotenburg, Bremervörde oder Lüneburg dauert die Anfahrt länger, dort machen wir einen Termin aus, auch kurzfristig. Melden Sie sich am besten, solange Sie noch am Fahrzeug stehen.

Schaden melden

Schnelle Hilfe nach Ihrem Unfall. Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen.

Sie können ein oder mehrere Fotos gleichzeitig auswählen (Mehrfachauswahl). Bei sehr vielen oder sehr großen Dateien kann der Hoster ein Datenlimit setzen. Dann bitte weniger Fotos pro Absendung oder den Support informieren.

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