Unabhängiges Schadengutachten
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners. Sie entscheiden, wer begutachtet. Ich komme zu Ihnen, dokumentiere den Schaden mit Messwerten und halte fest, was Ihnen zusteht.
Büro in Rosengarten. Im Landkreis Harburg und im Landkreis Stade bin ich häufig innerhalb von 30 bis 60 Minuten vor Ort, in den übrigen Landkreisen nach Absprache, auch kurzfristig.
Wer nach einem Unfall einen KFZ-Gutachter sucht, hat selten Zeit zum Vergleichen. Zu Recht: Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet sich in den ersten Stunden, wie viel Sie am Ende ersetzt bekommen. Was am Unfalltag nicht festgehalten wird, lässt sich später nicht nachreichen. Mein Büro steht in Rosengarten; ich komme in den Landkreisen Harburg, Stade, Rotenburg und Lüneburg zu Ihnen. Ein Anruf genügt, und ich sage Ihnen zuerst, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall überhaupt lohnt.
Die gegnerische Versicherung schickt Ihnen gern einen eigenen Prüfer. Der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.
Der Unterschied liegt nicht in der Freundlichkeit, sondern in dem, was im Gutachten steht: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall. Vier Posten, bei denen sich schnell vierstellige Beträge unterscheiden.

Ein Gutachten ist eine Beweissicherung. Was am Unfalltag nicht festgehalten wird, lässt sich später nicht nachreichen. Deshalb messe ich, statt zu schätzen.




Der Umfang richtet sich nach dem Fall. Ein Schadengutachten für Haftpflicht und Kasko enthält in der Regel:
rund 22.100
polizeilich erfasste Verkehrsunfälle im Jahr 2025
Das ist die Summe der vier Landkreise, in denen ich regelmäßig arbeite: Harburg 6.974, Rotenburg (Wümme) 5.631, Stade 4.992 und Lüneburg rund 4.500. Rund 60 Unfälle am Tag, und bei jedem stellt sich dieselbe Frage: Was steht Ihnen zu?
Quelle: Jahres-Verkehrsunfallstatistiken der Polizeiinspektionen Harburg, Rotenburg (Wümme), Stade und Lüneburg, Berichtsjahr 2025. Summe der vier Landkreise, gerundet, weil der Lüneburger Wert in der Pressemitteilung gerundet ist.
Das ist die häufigste Frage vor der ersten Anfrage, und die einzige, die über den Auftrag entscheidet. Die Antwort hängt an der Schuldfrage.
| Ihr Fall | Wer trägt die Kosten des Gutachtens |
|---|---|
| Unverschuldeter Unfall. Der Unfallgegner hat den Schaden verursacht. | In der Regel die Haftpflichtversicherung des Gegners. Für Sie entstehen dann keine Kosten. |
| Teilschuld. Beide tragen einen Anteil. | Die gegnerische Versicherung trägt den Anteil, der ihrer Haftungsquote entspricht. Den Rest tragen Sie. |
| Selbst verschuldet, Vollkasko. | Die Kaskoversicherung beauftragt meist einen eigenen Gutachter. Ein eigenes Gutachten ist möglich, die Kosten tragen Sie in der Regel selbst. |
| Wildschaden, Teilkasko. | Wie im Kaskofall. Bei größeren Schäden lohnt sich ein eigenes Gutachten häufig trotzdem. |
Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Was für Ihren Fall gilt, sage ich Ihnen im ersten Gespräch, bevor etwas beauftragt wird. Das Gespräch kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Mein Kerngebiet sind der Landkreis Harburg und der Landkreis Stade, dazu Buxtehude und das Alte Land. Regelmäßig unterwegs bin ich außerdem im Landkreis Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Lüneburg. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, komme ich dorthin, wo es steht: an den Straßenrand, zum Abschleppdienst oder in die Werkstatt.
Mein Büro sitzt in Rosengarten, Bahnhofstraße 81. Niederlassungen unterhalte ich keine: Ich fahre zu Ihnen, nicht Sie zu mir. Für jeden Landkreis gibt es eine eigene Seite mit den Zahlen und den Wegen vor Ort, die Verweise stehen in der Randspalte.
★★★★★ 5,0
aus den Bewertungen im Google-Unternehmensprofil
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In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Als Geschädigter dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen, und die Kosten gehören zum Schaden, den der Verursacher zu ersetzen hat. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Bei ungeklärter Schuldfrage oder Teilschuld gilt das nicht ohne Weiteres; was für Ihren Fall gilt, sage ich Ihnen vorher.
Dann zahlt keine gegnerische Versicherung. Im Vollkaskofall beauftragt die eigene Versicherung meist ihren eigenen Gutachter; ein eigenes Gutachten können Sie trotzdem in Auftrag geben, tragen die Kosten aber in der Regel selbst. Die Höhe hängt von der Schadenhöhe ab. Ich nenne Ihnen den Rahmen im ersten Gespräch, bevor etwas beauftragt wird.
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfer zu nehmen, den die gegnerische Versicherung schickt. Der arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem.
Bei sehr kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag, die Versicherungen erkennen ein volles Gutachten dort häufig nicht als erstattungsfähig an. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, hängt vom Fahrzeug und vom Schadenbild ab. Genau deshalb sehe ich mir den Fall zuerst an und sage Ihnen offen, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet. Das kostet nichts.
Ein Kostenvoranschlag beziffert, was die Reparatur kostet. Ein Gutachten sichert zusätzlich Beweise und hält fest, was sonst noch zu ersetzen ist: Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Bei kleinen Schäden genügt oft der Kostenvoranschlag, bei allem darüber entscheidet das Gutachten darüber, was Sie am Ende bekommen.
Im Landkreis Harburg und im Landkreis Stade bin ich häufig innerhalb von 30 bis 60 Minuten da; mein Büro steht in Rosengarten, mitten im Gebiet. Nach Rotenburg, Bremervörde oder Lüneburg dauert die Anfahrt länger, dort machen wir einen Termin aus, auch kurzfristig. Melden Sie sich am besten, solange Sie noch am Fahrzeug stehen.
Schnelle Hilfe nach Ihrem Unfall. Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen.