Haftpflicht und Kasko
Das Schadengutachten ist die Grundlage der Regulierung: gegenüber der Versicherung, der Werkstatt und im Streitfall vor Gericht. Ich dokumentiere den Schaden mit Messwerten und halte fest, was Ihnen zusteht.
Büro in Rosengarten. Im Landkreis Harburg und im Landkreis Stade bin ich häufig innerhalb von 30 bis 60 Minuten vor Ort, in den übrigen Landkreisen nach Absprache, auch kurzfristig.
Nach einem Unfall entscheidet das Schadengutachten, was reguliert wird: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Es ist die Grundlage gegenüber der Versicherung, gegenüber der Werkstatt und im Streitfall vor Gericht. Ich nehme den Schaden vollständig auf, dokumentiere ihn mit Messwerten statt mit Schätzungen und beziffere, was Ihnen zusteht. Ob Haftpflicht oder Kasko, klären wir im ersten Gespräch.
Die gegnerische Versicherung schickt Ihnen gern einen eigenen Prüfer. Der arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.
Der Unterschied liegt nicht in der Freundlichkeit, sondern in dem, was im Gutachten steht: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall. Vier Posten, bei denen sich schnell vierstellige Beträge unterscheiden.

Ein Gutachten ist eine Beweissicherung. Was am Unfalltag nicht festgehalten wird, lässt sich später nicht nachreichen. Deshalb messe ich, statt zu schätzen.




Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die notwendigen Sachverständigenkosten. In Kaskofällen klären wir gemeinsam, welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt und wie der Schaden nachvollziehbar belegt wird.
Wer in welchem Fall zahlt, auch bei Teilschuld und Wildschaden, steht in der Übersicht auf der Seite Unfallgutachten.
Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung. Was für Ihren Fall gilt, sage ich Ihnen im ersten Gespräch, bevor etwas beauftragt wird.
Mein Kerngebiet sind der Landkreis Harburg und der Landkreis Stade, dazu Buxtehude und das Alte Land. Regelmäßig unterwegs bin ich außerdem im Landkreis Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Lüneburg. Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, komme ich dorthin, wo es steht: an den Straßenrand, zum Abschleppdienst oder in die Werkstatt.
Mein Büro sitzt in Rosengarten, Bahnhofstraße 81. Niederlassungen unterhalte ich keine: Ich fahre zu Ihnen, nicht Sie zu mir.
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In der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die notwendigen Sachverständigenkosten gehören zum Schaden, den der Verursacher zu ersetzen hat. Bei ungeklärter Schuldfrage oder Teilschuld gilt das nicht ohne Weiteres; was für Ihren Fall gilt, sage ich Ihnen vorher.
Im Kaskofall zahlt keine gegnerische Versicherung. Die eigene Versicherung beauftragt meist ihren eigenen Gutachter; ein eigenes Gutachten können Sie trotzdem in Auftrag geben, tragen die Kosten aber in der Regel selbst. Welche Leistungen Ihr Vertrag abdeckt, klären wir gemeinsam.
Der Wertverlust, der bleibt, obwohl fachgerecht repariert wurde: Ein Unfallfahrzeug erzielt beim Verkauf weniger. Besonders relevant ist das bei jungen Fahrzeugen mit geringer Laufleistung. Mehr dazu im Ratgeber Wertminderung.
Das entscheidet das Verhältnis aus Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ich dokumentiere alle drei Werte so, dass eine sachliche Entscheidung möglich ist. Mehr dazu im Ratgeber Totalschaden.
Ja. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls dürfen Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Prüfer zu nehmen, den die gegnerische Versicherung schickt. Der arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem.
Im Landkreis Harburg und im Landkreis Stade bin ich häufig innerhalb von 30 bis 60 Minuten da; mein Büro steht in Rosengarten, mitten im Gebiet. Nach Rotenburg, Bremervörde oder Lüneburg dauert die Anfahrt länger, dort machen wir einen Termin aus, auch kurzfristig.
Schnelle Hilfe nach Ihrem Unfall. Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen.